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Unfall- und Kaskoschäden

Unfallgutachten in Bochum

Unfallschäden unabhängig dokumentieren lassen: mit Schadenfotos, Reparaturkosten und einer nachvollziehbaren Bewertung der wirtschaftlichen Folgen.

  • Unfall- und Haftpflichtgutachten
  • Kaskogutachten

Unverbindliche Anfrage

Wir klären Anlass, Umfang und Termin, bevor Sie ein Gutachten beauftragen.

Josha Schumacher fotografiert einen Fahrzeugschaden für die Dokumentation
Unabhängige Schadenaufnahme

Kurz erklärt

Was dokumentiert ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten hält fest, was an Ihrem Fahrzeug tatsächlich passiert ist. Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger in Bochum nehme ich den Schaden dort auf, wo das Auto steht und dokumentiere ihn so, dass Versicherung, Anwalt und Werkstatt damit arbeiten können. Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die voraussichtliche Reparatur. Ein Gutachten beschreibt darüber hinaus den Zustand des Fahrzeugs, den Reparaturweg und die wirtschaftlichen Folgen des Schadens.

Bei einem Haftpflichtschaden geht es um die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Ein Kaskoschaden wird dagegen nach Ihrem eigenen Versicherungsvertrag behandelt. Stimmen Sie bei Kasko die Beauftragung und Kostenübernahme mit Ihrem Versicherer ab, bevor Sie ein eigenes Gutachten in Auftrag geben.

Je nach Schadenbild enthält das Gutachten Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert und eine mögliche Wertminderung. Fotos und die Abgrenzung zu bekannten Vorschäden machen die Feststellungen nachvollziehbar. Wenn verdeckte Schäden eine weitere Untersuchung erfordern, wird das benannt.

Passend zu Ihrem Anliegen

Was ist enthalten?

  • Besichtigung vor Ort

    Begutachtung bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem geeigneten Besichtigungsort.

  • Vollständige Fotodokumentation

    Detailaufnahmen aller sichtbaren Schäden als belastbare Grundlage für die Regulierung.

  • Kalkulation aller Schadenpositionen

    Reparaturkosten, Wertminderung und Wiederbeschaffungswert nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

  • Aufbereitung für Versicherung und Anwalt

    Zusammenfassung der relevanten Positionen in einer Form, mit der beide Seiten arbeiten können.

Wann brauchen Sie das?

  • Unverschuldeter Unfall

    Sie wurden in einen Unfall verwickelt und benötigen eine neutrale Schadenfeststellung.

  • Kaskoschaden am eigenen Fahrzeug

    Ihre eigene Versicherung ist zuständig. Beauftragung und Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer abstimmen.

  • Der Schadenumfang wird angezweifelt

    Die Gegenseite oder die Versicherung bewertet den Schaden anders als Sie.

  • Ansprüche sauber dokumentieren

    Sie wollen Ihre Forderungen von Anfang an belastbar belegen können.

Was ich mir ansehe

Ein Schaden endet selten dort, wo man ihn sieht.

Die verformte Klappe ist der sichtbare Teil. Ob dahinter ein Träger nachgegeben hat, ob Rückhaltesysteme ausgelöst haben und ob die Achse noch stimmt, entscheidet über die Höhe des Schadens.

Durchsichtige Darstellung einer Limousine in der Schrägansicht von vorn, sichtbar sind Karosseriestruktur, Sitze, Antrieb und Fahrwerk, dazu nummerierte Punkte an den Stellen, die bei einer Begutachtung geprüft werden
  1. Stoßfänger und Klappe verformen sich zuerst, tragend sind sie nicht. Aussagekräftig ist, was dahinter liegt: Querträger, Crashboxen und Schlossträger. Erst daran lässt sich ablesen, wie weit die Kraft ins Fahrzeug gelaufen ist.

  2. Kondensator und Kühlerpaket sitzen ganz vorn und werden schon bei kleinen Frontschäden getroffen. Für Tätigkeiten an Kfz-Klimaanlagen liegt die Sachkunde nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.

  3. Ausgelöste Rückhaltesysteme sind ein erheblicher Kostenblock und ein Sicherheitsthema. Für die Beurteilung pyrotechnischer Bauteile besitze ich die Fachkunde nach der ersten Sprengstoffverordnung, erworben 2019 bei der Handwerkskammer Münster.

  4. Spaltmaße und Lackschichtdicke verraten, ob ein Teil bereits instand gesetzt wurde. Das ist doppelt wichtig: für den aktuellen Schaden und für die Frage, welcher Vorschaden bei der Bewertung abzuziehen ist.

  5. Ein Verzug an Achse oder Lenkung ist von außen praktisch nie zu sehen, verändert aber das Fahrverhalten und die Reparaturkosten deutlich. Deshalb gehört die Geometrie nach jedem seitlichen Anstoß auf die Liste.

  6. Beim Auffahrunfall bleibt die Verkleidung oft erstaunlich heil, während Querträger und Aufnahmen dahinter nachgegeben haben. Ohne demontierten Stoßfänger ist der Umfang am Heck nicht zu beurteilen.

Wie läuft es ab?

  1. 1 Sie schildern mir kurz Unfallhergang, Fahrzeug und Standort.
  2. 2 Ich komme zum Fahrzeug, erfasse den Schaden und sichere die Fotodokumentation.
  3. 3 Sie erhalten das schriftliche Gutachten mit allen Schadenpositionen.

Wie lange dauert es?

Die Dauer hängt von Fahrzeug, Prüfungsumfang und verfügbaren Unterlagen ab. Nach Ihrer Schilderung stimmen wir den Besichtigungstermin und den voraussichtlichen Zeitrahmen für das schriftliche Ergebnis ab.

Wer trägt die Kosten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden übernimmt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Bei Kasko stimmen Sie die Beauftragung und Kostenübernahme vorab mit Ihrem Versicherer ab; maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Mobiles Unfallgutachten im Ruhrgebiet und Münsterland

Von Bochum aus komme ich unter anderem nach Dortmund, Essen, Herne und Witten sowie ins Münsterland. Die Schadenaufnahme findet an einem sicheren, geeigneten Standort statt, etwa in Ihrer Werkstatt oder am Stellplatz. Ein nicht fahrbereites Fahrzeug müssen Sie für die Begutachtung nicht zu mir bringen. Termine sind nach Vereinbarung auch kurzfristig, abends und am Wochenende möglich.

Unfallgutachten: häufige Fragen

Wer zahlt das Unfallgutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung die Kosten eines erforderlichen Gutachtens. Bei Kasko richtet sich die Kostenübernahme nach Ihrem Vertrag und sollte vor der Beauftragung mit dem Versicherer abgestimmt werden. Bei unklarer Haftung hilft anwaltlicher Rat zur Erstattung.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Termine sind in der Regel kurzfristig möglich, auch außerhalb der klassischen Geschäftszeiten und am Wochenende. Rufen Sie mich an, dann finden wir zeitnah einen Termin.

Kann das Fahrzeug in der Werkstatt stehen bleiben?

Ja. Die Besichtigung erfolgt dort, wo das Fahrzeug steht: bei Ihnen, in der Werkstatt oder an einem anderen geeigneten Ort, sofern Zugang und Lichtverhältnisse eine ordentliche Begutachtung zulassen.

Darf ich den Sachverständigen selbst wählen?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie den Sachverständigen grundsätzlich frei wählen. An den Vorschlag der gegnerischen Versicherung sind Sie nicht gebunden.

Was kostet ein Unfallgutachten?

Die Kosten hängen von Fahrzeug und Schadenumfang ab. Vor der Beauftragung erhalten Sie eine Einschätzung des Aufwands. Ob eine Versicherung die Rechnung erstattet, ist davon getrennt zu betrachten: Entscheidend sind unter anderem Haftung und Erforderlichkeit des Gutachtens. Ihre Anfrage ist unverbindlich.

Lohnt sich ein Gutachten auch bei einem kleinen Schaden?

Das hängt vom Schadenbild ab, nicht allein von der Schadenhöhe. Bei einer nur geringfügigen Beschädigung kann ein ausführliches Gutachten unverhältnismäßig sein, dann reicht unter Umständen eine andere Form der Dokumentation. Gerade bei modernen Fahrzeugen sitzen hinter einer unscheinbaren Delle jedoch häufig Sensoren, Träger oder Halterungen. Schildern Sie mir den Fall, dann sage ich Ihnen offen, was aus technischer Sicht sinnvoll ist.

Was sollte ich zum Besichtigungstermin bereithalten?

Hilfreich sind Fahrzeugschein, Angaben zur Gegenseite und zur Versicherung, ein etwaiges polizeiliches Aktenzeichen sowie Unterlagen zu früheren Reparaturen oder Vorschäden. Fotos von der Unfallstelle sind ebenfalls nützlich. Fehlt etwas davon, ist der Termin trotzdem möglich.

Unfallgutachten anfragen.

Nennen Sie mir Fahrzeug, Standort und Unfallhergang. Wir besprechen die Schadenaufnahme und einen passenden Besichtigungstermin.

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