Nach einem Autounfall zuerst die Unfallstelle sichern, Verletzten helfen und bei Bedarf den Notruf wählen. Danach folgen der Datenaustausch, Fotos ohne Eigengefährdung, die Schadenmeldung und die Klärung der Begutachtung. Diese acht Schritte helfen Ihnen, den Überblick zu behalten.
Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und keine Anweisung von Polizei oder Rettungsdienst. Wenn Personen verletzt sind oder Gefahr besteht, hat deren Sicherheit immer Vorrang.
1. Unfallstelle sichern und Ruhe bewahren
Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, soweit das ohne zusätzliche Gefahr möglich ist. Auf einer Autobahn oder an einer unübersichtlichen Kreuzung gelten andere Risiken als auf einem Parkplatz. Bringen Sie sich nicht in Gefahr, um Fotos zu machen oder Teile von der Fahrbahn zu holen.
Prüfen Sie, ob jemand verletzt ist, leisten Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten Erste Hilfe und wählen Sie bei einem medizinischen Notfall 112. Für einen Polizeinotruf gilt in Deutschland 110. Sind Einsatzkräfte vor Ort, folgen Sie deren Hinweisen. Weitere Hinweise bietet die Unfall-Checkliste des ADAC.
2. Polizei rufen, wenn die Lage es erfordert
Bei Personenschäden, unklarer Lage, erheblicher Verkehrsgefahr oder Streit zwischen den Beteiligten ist die Polizei die richtige Anlaufstelle. Das gilt auch, wenn ein Beteiligter keine Angaben machen kann oder den Unfallort verlassen will.
Notieren Sie das Aktenzeichen und die zuständige Dienststelle. Die Polizei nimmt den Sachverhalt auf, entscheidet aber nicht abschließend über zivilrechtliche Ansprüche.
3. Beteiligte und Fahrzeuge erfassen
Tauschen Sie die erforderlichen Daten aus: Name und Anschrift der Beteiligten, Fahrzeug, Kennzeichen, Versicherung. Halten Sie außerdem fest:
- Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge
- Namen und erreichbare Kontaktdaten möglicher Zeugen
- Ort, Datum und ungefähre Uhrzeit
4. Unfall und Schäden sicher fotografieren
Fotos helfen bei der späteren Einordnung, dürfen aber niemanden gefährden oder notwendige Hilfe verzögern. Bei geringfügigem Schaden ist die Fahrbahn unverzüglich zu räumen, sofern das sicher möglich ist; die Pflicht zum Beiseitefahren steht in § 34 StVO. Halten Sie die Fahrzeugstellung nur fest, wenn das ohne Verzögerung und Gefahr möglich ist. Weitere Detailfotos können Sie an einem sicheren Standort aufnehmen:
- Gesamtsituation aus mehreren Richtungen, mit erkennbarem Umfeld
- Stellung der Fahrzeuge zueinander
- Schäden an allen beteiligten Fahrzeugen, nah und aus der Distanz
- Bremsspuren, Splitter, Fahrbahnzustand, Beschilderung, Ampeln
- Kennzeichen und Versicherungsunterlagen
Sichern Sie die Originaldateien und ergänzen Sie kurze Notizen. Begeben Sie sich für zusätzliche Aufnahmen nicht auf die Fahrbahn.
5. Keine vorschnellen Erklärungen abgeben
Schuldanerkenntnisse am Unfallort sind selten hilfreich. Schildern Sie sachlich, was passiert ist, und vermeiden Sie Bewertungen des Hergangs. Wer unter dem Eindruck des Geschehens etwas einräumt, das er später anders sieht, macht sich die Sache unnötig schwer.
6. Schaden vor der Reparatur dokumentieren lassen
Dieser Punkt entscheidet oft über die spätere Regulierung. Ist der Wagen erst instandgesetzt, gereinigt oder verwertet, lässt sich der ursprüngliche Schadenumfang nur noch eingeschränkt feststellen.
Stimmen Sie eine geeignete Dokumentation möglichst vor der Reparatur ab. Notwendige Sicherungsmaßnahmen und Hilfe dürfen dadurch nicht verzögert werden. Ein Unfallgutachten hält Fahrzeugzustand, Schadenumfang, erforderliche Reparaturschritte und je nach Fall auch Wiederbeschaffungswert und Wertminderung fest.
7. Versicherung informieren und Unterlagen sichern
Melden Sie den Unfall entsprechend Ihren vertraglichen Pflichten auch Ihrer eigenen Versicherung. Ansprüche gegen die Gegenseite richten Sie an deren Haftpflichtversicherer. Bei Kasko stimmen Sie die nächsten Schritte und eine Gutachterbeauftragung vorher mit Ihrer Versicherung ab.
Bewahren Sie Fotos, Unfallbericht, Schriftverkehr und Belege geordnet auf und sichern Sie digitale Dateien zusätzlich. Geben Sie nur weiter, was Sie sicher wissen, und kennzeichnen Sie Unsicherheiten als solche.
8. Klären, wer das Gutachten bezahlt
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die Kosten eines erforderlichen Gutachtens grundsätzlich die gegnerische Versicherung. Sie können den Sachverständigen dabei frei wählen und sind an den Vorschlag der Gegenseite nicht gebunden. Ausführlich steht das im Beitrag Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?.
Ob im konkreten Fall ein Gutachten oder eine schlankere Dokumentation genügt, lässt sich am Schadenbild einschätzen. Die Unterschiede erklärt Gutachten oder Kostenvoranschlag.
Am nächsten Tag: offene Punkte nachziehen
Kontrollieren Sie, ob alle Daten vollständig und lesbar sind, und ergänzen Sie Ihre Notizen, solange der Ablauf präsent ist. Klären Sie den Zugang zum Fahrzeug, falls es abgeschleppt wurde. Beginnen Sie nicht mit Veränderungen, die den dokumentierbaren Schaden beseitigen.
Ist die Haftung unklar oder werden Ansprüche streitig, wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Auf der Seite Kooperationen stelle ich anwaltliche Kooperationspartner vor. Es besteht freie Anwaltswahl: Mit der Beauftragung eines Gutachtens ist keinerlei Verpflichtung verbunden, eine der dort genannten Kanzleien zu beauftragen.
Schadenaufnahme vor Ort in Bochum und im Ruhrgebiet
Sobald die Unfallstelle gesichert und die unmittelbare Hilfe abgeschlossen ist, lässt sich die Schadenaufnahme planen. Ich komme aus Bochum an einen geeigneten Stellplatz oder in die Werkstatt, im Ruhrgebiet und Münsterland. Ein nicht fahrbereites Auto müssen Sie für die Begutachtung nicht zu mir bringen.
Nennen Sie mir Standort, Fahrzeug und den bisherigen Ablauf über das Kontaktformular oder telefonisch. Dann lässt sich kurzfristig einordnen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.